MEIN NAME IST

Pascal Will

Als Rechtsanwalt bei der PBW Rechtsanwalts­­gesellschaft mbH bringe ich meine Expertise als Fachanwalt für Familienrecht ein.

Gemeinsam mit meinen Kollegen arbeite ich auf den drei Gebieten: Familie. Erben. Immobilie.

Pascall Will Rechtsanwalt

MEIN NAME IST

Pascal Will

Als Rechtsanwalt bei der PBW Rechtsanwalts­­gesellschaft mbH bringe ich meine Expertise als Fachanwalt für Familienrecht ein.

Gemeinsam mit meinen Kollegen arbeite ich auf den drei Gebieten: Familie. Erben. Immobilie.

Ich bin ihr Anwalt in den Regionen Oberschwaben und Allgäu.

WAS UNS AUSMACHT

Zielstrebig und verbindlich

Der konsequente Fokus auf wenige miteinander verbundene Rechtsgebiete garantiert Kompetenz und Schnelligkeit bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Interessen unserer Mandantschaft.

Direkte und stets offene Kommunikationswege zwischen Anwalt und Mandantschaft sind weitere Erfolgsfaktoren der PBW Rechtsanwaltsgesellschaft.

UNSERE RECHTSGEBIETE

Familien, Erben, Immobilien

Der konsequente Fokus auf wenige – miteinander verbundene – Rechtsgebiete garantiert Kompetenz und Schnelligkeit bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Interessen unserer Mandantschaft.

Direkte und stets offene Kommunikationswege zwischen Anwalt/in und Mandant/in sind weitere Erfolgsfaktoren der PBW Rechtsanwaltsgesellschaft.

GEWUSST WIE
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Familie

Unterhalt

Umgang

Immobilie

Haus / Verkauf

Haus / Auszug

Erben

Teilungs-versteigerung

Pflichtteil

UNSERE RECHTSGEBIETE

Familien, Erben, Immobilien

Entscheidungsfindungen auf den Gebieten Familie, Erben und Immobilie haben stets das Thema Steuer und Finanzamt im Gepäck. Eine Außerachtlassung der steuerlichen Konsequenzen geplanter Vermögenstransaktionen innerhalb der Familie führt mitunter zu starken finanziellen Einbußen bei Schenkungs-, Einkommens- und Erbschaftssteuer.

GEWUSST WIE
Steuertricks“ sind in der Regel nur etwas für ganz abgebrühte Zocker. Gehen Sie lieber auf Nummer Sicher und nutzen Sie die Optionen, die der Gesetzgeber Ihnen bietet. So schlafen Sie garantiert ruhiger.

Sie werden sehen: Das Gesetz kennt zahlreiche Möglichkeiten, Vermögenstransaktionen auf den Gebieten Familie, Erben und Immobilie rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten.

Unsere Lösungen verlieren die Steuer nicht aus dem Blick und rücken sie im Bedarfsfall auch gern ins Zentrum der Betrachtung.

08.04.2025 | Die Familienheimschaukel
Wie man steuerfrei Vermögen an den
Ehepartner überträgt

IMMOBILIENÜBERTRAGUNG AN DIE KINDER

Risiko oder Chance?
Allzweckwaffe „Imobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt“ auf dem Prüfstand

Die Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter „Nießbrauchsvorbehalt“ hat sich zur (angeblichen) Allzweckwaffe im Kampf gegen die Erbschaftssteuer entwickelt.

Bevor man diese Form der Steuergestaltung in Betracht zieht, lohnt es sich, die erbsteuerlichen Parameter
• zu vererbendes Gesamtvermögen,
• korrekte Anzahl der Erbberechtigten und die
• durch notarielle Urkunden, Testamente und Erbverträge gestaltete Rechtslage
in einem ersten Schritt aufzuarbeiten.

Liegt das zu vererbende Gesamtvermögen bei einem Ehegatten und zwei erbberechtigten Abkömmlingen unter 1,2 Mio €, lässt sich mit einer vorgezogenen Immobilienübertragung und einem Nießbrauchsvorbehalt in den meisten Fällen kein einziger Cent an Steuervorteil erzielen. Im Gegenteil: unter Umständen wird hier sogar erheblicher finanzieller Schaden angerichtet.

Der erbsteuerliche Freibetrag des Ehegatten und der beiden Abkömmlinge übersteigen nämlich mit 1,3 Mio € das zu versteuernde Erbe.
Bei gesetzlicher Erbfolge würden genau 0 Cent Steuern gespart. Bei modifizierter bzw. gewillkürter Erbfolge sieht die Sache hingegen schon wieder ganz anders aus.

Es bleibt das nüchterne Ergebnis, dass es keine Einheitslösung gibt. Die individuellen Verhältnisse sind maßgebend und entscheidend.

Der kurze Weg zu Ihrem Recht

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Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und für Ihr Interesse.