MEIN NAME IST

Pascal Will

Als Rechtsanwalt bei der PBW Rechtsanwalts­­gesellschaft mbH bringe ich meine Expertise als Fachanwalt für Familienrecht ein.

Gemeinsam mit meinen Kollegen arbeite ich auf den drei Gebieten: Familie. Erben. Immobilie.

Pascall Will Rechtsanwalt

MEIN NAME IST

Pascal Will

Als Rechtsanwalt bei der PBW Rechtsanwalts­­gesellschaft mbH bringe ich meine Expertise als Fachanwalt für Familienrecht ein.

Gemeinsam mit meinen Kollegen arbeite ich auf den drei Gebieten: Familie. Erben. Immobilie.

Ich bin ihr Anwalt in den Regionen Oberschwaben und Allgäu.

WAS UNS AUSMACHT

Zielstrebig und verbindlich

Der konsequente Fokus auf wenige miteinander verbundene Rechtsgebiete garantiert Kompetenz und Schnelligkeit bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Interessen unserer Mandantschaft.

Direkte und stets offene Kommunikationswege zwischen Anwalt und Mandantschaft sind weitere Erfolgsfaktoren der PBW Rechtsanwaltsgesellschaft.

UNSERE RECHTSGEBIETE

Familien, Erben, Immobilien

Der konsequente Fokus auf wenige – miteinander verbundene – Rechtsgebiete garantiert Kompetenz und Schnelligkeit bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Interessen unserer Mandantschaft.

Direkte und stets offene Kommunikationswege zwischen Anwalt/in und Mandant/in sind weitere Erfolgsfaktoren der PBW Rechtsanwaltsgesellschaft.

GEWUSST WIE
Hier könnten je nach Auswahl durch den Nutzer Beiträge der einzelnen Gebiete angezeigt werden:

• Beitrag 1
• Beitrag 2
• Beitrag 3
• Beitrag 4
• Beitrag 5 

Familie

Unterhalt

Umgang

Immobilie

Haus / Verkauf

Haus / Auszug

Erben

Teilungs-versteigerung

Pflichtteil

UNSERE RECHTSGEBIETE

Familie, Erben, Immobilie

Vermögensübertragungen bei Scheidung oder Erbfällen haben stets das Thema Steuer und Finanzamt im Gepäck.

Lässt man steuerliche Aspekte im Erbfall und bei Abschluss von Scheidungsvereinbarungen außer Acht, führt das mitunter zu starken finanziellen Einbußen bei Schenkungs-, Einkommens- und Erbschaftssteuer. Das gilt ganz besonders, wenn das gesamte Immobilienvermögen in einer das Vermögen verwaltenden Gesellschaft gebündelt ist.

Steuersparmodelle durch Bündelung des Immobilienvermögens in Verwaltungsgesellschaften haben ihre Berechtigung, sind aber längst nicht für jeden Hausbesitzer geeignet. Kostenaufwand und Steuerersparnis müssen in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand. Das Gleiche gilt für Ehe- und Erbverträge mit Verfügungen zum Immobilienvermögen. Familie verändert sich.

Das Gesetz kennt gute Möglichkeiten, Vermögensübertragungen bei Ehescheidungen und Erbfällen rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten. Unsere Lösungen verlieren die Steuer nicht aus dem Blick und rücken sie im Bedarfsfall auch ins Zentrum der Betrachtung.

IMMOBILIENÜBERTRAGUNG AN DIE KINDER

Risiko oder Chance?
Allzweckwaffe „Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt“ auf dem Prüfstand

Die Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter „Nießbrauchsvorbehalt“ hat sich zur (angeblichen) Allzweckwaffe im Kampf gegen die Erbschaftssteuer entwickelt.

Bevor man diese Form der Steuergestaltung in Betracht zieht, lohnt es sich, die erbsteuerlichen Parameter
• zu vererbendes Gesamtvermögen,
• korrekte Anzahl der Erbberechtigten und die
• durch notarielle Urkunden, Testamente und Erbverträge gestaltete Rechtslage
in einem ersten Schritt aufzuarbeiten.

Liegt das zu vererbende Gesamtvermögen bei einem Ehegatten und zwei erbberechtigten Abkömmlingen unter 1,2 Mio €, lässt sich mit einer vorgezogenen Immobilienübertragung und einem Nießbrauchsvorbehalt in den meisten Fällen kein einziger Cent an Steuervorteil erzielen. Im Gegenteil: unter Umständen wird hier sogar erheblicher finanzieller Schaden angerichtet.

Der erbsteuerliche Freibetrag des Ehegatten und der beiden Abkömmlinge übersteigen nämlich mit 1,3 Mio € das zu versteuernde Erbe.
Bei gesetzlicher Erbfolge würden genau 0 Cent Steuern gespart. Bei modifizierter bzw. gewillkürter Erbfolge sieht die Sache hingegen schon wieder ganz anders aus.

Es bleibt das nüchterne Ergebnis, dass es keine Einheitslösung gibt. Die individuellen Verhältnisse sind maßgebend und entscheidend.

Der kurze Weg zu Ihrem Recht

BITTE AUSFÜLLEN – WIR MELDEN UNS ZURÜCK
BITTE WÄHLEN SIE DAS RECHTSGEBIET (Mehrfachnennungen sind möglich)
BITTE WÄHLEN SIE EINEN UNSERER STANDORTE (Mehrfachnennungen sind möglich)
Nach oben scrollen

Das hat geklappt!

Rechtsanwalt Pascal Will ruft Sie für eine Terminvereinbarung zurück.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und für Ihr Interesse.